Existenzgründer-Förderung von der Agentur für Arbeit

Ich möchte in diesem Beitrag über meine Erfahrungen mit der Existenzgründer-Förderung vom Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) berichten.

Alleine für die Beantragung sind ziemlich viele Schritte notwendig. Zunächst sollte man gerade aus einem Arbeitsverhältnis ausgeschieden und die letzten Monate im Arbeitsverhältnis logischerweise auch die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, sprich für ALG I berechtigt sein.

Der erste Schritt ist dann die Arbeitssuchmeldung und anschließend das erste Gespräch mit der Agentur für Arbeit. In diesem Gespräch erwähnt man am besten gleich die Pläne für eine Selbstständigkeit und wird anschließend darüber aufgeklärt.

Wenn man jung und gut ausgebildet ist, wird es schwierig sein, die Förderung zu bekommen. Ein Attest vom Arzt darüber, dass eine Selbstständigkeit förderlich wäre, ist in diesem Fall sehr hilfreich.

Zudem sollte ein Business Plan sowie weitere Unterlagen vorbereitet werden (ich kann hierzu Gruenderplattform.de empfehlen) und mit der örtlichen IHK über Existenzgründer-Seminare gesprochen werden. Die IHK kann - nachdem die Prozesse in der Arbeitsagentur angestoßen wurden und der Business Plan steht - auch ein Gutachten ausstellen, dass das Geschäftsmodell tragfähig ist.

Eine rechtzeitige Arbeitslosenmeldung und Beantragung von Arbeitslosengeld I sind ebenfalls wichtig, denn erst nach der Prüfung des ALG I Antrags kann der Prozess der Förderung wirklich angestoßen werden. Für die Beantragung von ALG I kann man im Grunde schon im Vorfeld tätig werden, indem das Formular für die Arbeitsbescheinigung an die vergangenen Arbeitgeber geschickt wird. Denn diese zum Ausfüllen der Bescheinigung zu bewegen, ist in der Regel nicht so leicht (das Formular ist ziemlich lange, mit sehr vielen Detailfragen und enthält im Grunde alle Stammdaten sowie alle Gehälter, die während des Arbeitsverhältnisses gezahlt wurden)

Sollten für die Firmengründung weitere Schritte - wie in meinem Fall ein Besuch beim Notar - notwendig sein, sollte man diese auch rechtzeitig anstoßen. Notare haben viele Termine und bis ein Termin steht, können schon mal Wochen vergehen. Von allen wichtigen Dokumenten - wie Gewerbeanmeldung oder Handelsregistereintrag sollte man zudem Kopien anlegen. Diese wird man im weiteren Verlauf zur Bescheinigung, dass das Unternehmen gegründet wurde, benötigen.

Generell sollte man den Aufwand und den Bedarf an Abstimmungen mit unterschiedlichsten Stellen nicht unterschätzen. Die Beantragung der Förderung ist in meinen Augen aufwendiger als die eigentliche Firmengründung selbst.

Für die Gründerberatung kann man bei der Arbeitsagentur einen Gutschein beantragen, mit diesem kann man zu vielen Unternehmen und Coaches gehen, welche lokal eine auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittene Beratung anbieten. Durch Corona wurden die Seminare bei meiner örtlichen IHK gekürzt, daher habe ich mir so einen Gutschein ausstellen lassen und einen Termin bei einem auf diesem Bereich spezialisierten Unternehmen ausgemacht. Ich denke aber in der Regel sind die Seminare und Beratungen bei der IHK von guter Qualität, während bei Coaches und Unternehmen die Qualität der Beratung stark schwanken kann. Würde also eine Beratung der IHK empfehlen.

In der Regel bekommt man eine Stellungnahme über die Tragfähigkeit der geplanten Selbstständigkeit auch direkt von der gleichen Stelle, die auch die Gründungsberatung durchgeführt hat. Allerdings sollte man hierfür das Dokument direkt von der Arbeitsagentur nehmen (“Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung nach § 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB III”). Das Jobcenter hat ein ähnliches Dokument (“Empfehlung der fachkundigen Stelle zur selbständigen Tätigkeit”), welches von der Arbeitsagentur nicht akzeptiert wird.

Folgend eine Übersicht der benötigten Dokumente im Fall einer GmbH:

  • Ggf. Attest vom Arzt darüber, dass eine Selbstständigkeit förderlich wäre
  • Zertifikat zu einem Gründercoaching und / oder andere Nachweise der Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit
  • Stellungnahme über die Tragfähigkeit im Original von einer fachkundigen Stelle
  • Gesellschaftsvertrag & Satzung oder Musterprotokoll
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Businessplan mit einer Beschreibung der Geschäftsidee und Finanzplanung (Investitionsplanung und Rentabilitätsvorschau)
  • Anlage zum Antrag auf Gewährung eines Gründungszuschusses “Begründung der Förderung”

Eine grobe zeitliche Übersicht der notwendigen Tätigkeiten:

  1. Businessplan schreiben. Dieses Dokument wird im Laufe der Firmengründung ständig angepasst.
  2. Kontakt mit Arbeitsagentur aufnehmen, notwendige Schritte planen und beantragen.
  3. Gründercoaching mit Gutschein von Arbeitsagentur anfangen.
  4. Termin mit Notar vereinbaren und Gesellschaftsvertrag & Satzung oder Musterprotokoll unterschreiben sowie Handelsregistereintrag anstoßen.
  5. Firmenname auf Briefkasten schreiben, damit alle Briefe auch ankommen.
  6. Im Transparenzregister anmelden
  7. Eröffnungsbilanz erstellen.
  8. Sobald Handelsregisterauszug vorhanden: Fragebogen zur steuerlichen Ermittlung ausfüllen.
  9. Ebenfalls sobald Handelsregisterauszug da ist: Gewerbeanmeldung anstoßen.
  10. Stellungnahme von Coach / Steuerberater oder IHK einfordern. Hierfür wird das Dokument der Arbeitsagentur benötigt.
  11. Nach Ende des Coachings: Dokumente bei Arbeitsagentur einreichen.
  12. Sobald Steuernummer vorhanden ist: Eröffnungsbilanz via ELSTER ans Finanzamt übermitteln.
  13. Rechtzeitig bei der richtigen Berufsgenossenschaft melden. (Handel z.B. bei der BGHW, Software z.B. bei der VBG)
  14. Die Betriebsstätte online über die Seite des Rundfunkbeitrags anmelden

Natürlich sind noch ein paar kleinere Schritte wie die richtige Buchung der Kosten notwendig. Ich gehe aber davon aus, dass das für einen Geschäftsführer eine Selbstverständlichkeit ist und ich deshalb eher die Besonderheiten erklären muss.

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